Welches Heim kommt in Frage?

Was versteht man unter einem Altersheim?

Jeder Mensch wird älter. Irgendwann kommt der Zeitpunkt, ab dem er seine eigene Wohnung nicht mehr alleine bewirtschaften kann. Er sieht sich nach einem Altersheim um, bspw. Diakonie Adelebsen Alma-Louisenstift gGmbH. Hier wohnt er in einem Zimmer allein oder mit einem anderen Bewohner. Seine Versorgung ist gesichert. Dazu erhält er neben der Betreuung und Pflege auch ein Taschengeld, das ihm aus seiner Rente oder Pension zusteht.

Das Altersheim ist zwischen dem Altenwohnheim und dem Altenpflegeheim angesiedelt. Das liegt daran, dass im Altersheim nur Bewohner leben, die jeweils eine geringe Pflegebedürftigkeit aufweisen. Die Pflegekräfte übernehmen nach Bedarf das Säubern und Aufräumen. Ansonsten bestimmen die Bewohner ihr Leben weitestgehend selbst.

Ein großer Vorzug ist die Versorgung. Dazu wird im Heim ein Speisesaal eingerichtet, in dem zu bestimmten Zeiten gegessen werden kann. In Abhängigkeit zum Angebot und der Preisklasse kann der Bewohner auf Wunsch in seinem Zimmer speisen.
Die Finanzierung der Altersheime wird durch das Pflegeversicherungsrecht und das Sozialhilferecht geregelt. Ferner vereinbaren die Versicherungen und die Heimträger Qualitätsstandards, die die Bewohner und Mitarbeiter schützen. Auch das Baurecht greift in die Gestaltungsfreiheit ein. So müssen bestimmte Vorgaben nach der Heim-Mindestbau-Verordnung eingehalten werden. Diese Vorschriften werden durch das landesrechtliche Heimrecht unterstützt. Für die Kontrolle ist die Heimaufsicht zuständig. Die notwendigen Begehungen werden von den Mitarbeitern der Stadt-, Kreis- oder Sozialämter regelmäßig durchgeführt. Sie konzentrieren sich dabei auch auf das eingestellte Pflegepersonal. Das muss bezüglich der Anzahl und Qualifikation bestimmten Mindestanforderungen entsprechen. Eine umfassende Prüfung wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherungen durchgeführt. Dieser entwickelt für die damit verbundenen Aufgaben spezielle Fragebögen.

Der Betrieb eines Heimes verursacht Kosten. Dazu gehören die Pflegekosten, die als Pflegesatz bezeichnet werden. Ferner gibt es Aufwendungen für die Unterkunft und Verpflegungen. Jedes Heim muss außerdem Investitionen vornehmen, die den Bewohnern zugutekommen. Um die umfassenden Wünsche zu befriedigen, werden kostenpflichtige Wahlleistungen in den Leistungskatalog aufgenommen. Diese Gesamtkosten bilden die Grundlage für die Kalkulation des Heimentgeltes. Um die Ausbildungs- und Fortbildungskosten des Nachwuchses und der Mitarbeiter auf eine breitere Basis zu stellen, gewährt die Bundesagentur für Arbeit verschiedene Förderungen.

Der Bewohner muss in den meisten Fällen für seine Verpflegung, Pflege und Unterkunft selbst bezahlen. Seine Rechnung begleicht er mithilfe seines Pflegegeldanspruchs und seiner Rente oder Pension. Reichen diese finanziellen Mittel nicht aus, dann muss er zusätzlich sein privates Vermögen einsetzen. Gibt es unterhaltspflichtige Angehörige, dann werden diese ebenfalls an den Kosten beteiligt. Als letzte Instanz wird das Sozialamt eingeschaltet. Es übernimmt vorläufig die nicht abgedeckten Aufwendungen. Gibt es nach dem Tod des Bewohners noch ein Guthaben, dann kommt es dem Sozialamt zu.
Heime mit besonderer Ausstattung werden als Seniorenresidenzen geführt. Ihr luxusorientierter Stil kann nur von finanziell gut situierten Bewohnern in Anspruch genommen werden.