Welches Heim kommt in Frage?

Was ist ein Altersheim?

Bei einem Altersheim (auch Altenheim, Seniorenresidenz oder Seniorenheim genannt) handelt es sich um eine Wohneineinrichtung für alte Menschen, die dort betreut und gepflegt werden. Das Altenheim ist auch ein anderes Wort für Pflegeheim.

Im allgemeinen Sprachgebrauch ist das Altenheim ein Überbegriff für stationäre Versorgung im Alter. In der Fachsprache ist es das Verbindungsstück zwischen Altenpflegeheim uns Altenwohnheim. Es wird dabei nach der Schwere der Pflege- sowie Hilfsbedürftigkeit der Senioren unterschieden.

In einem Altenwohnheim wie dem der Diakonie Adelebsen Alma-Louisenstift gGmbH steht das Wohnen im Vordergrund. Andere Dienstleistungen sind begrenzt im Angebot. Die Pflegebedürftigkeit ist oft noch relativ gering. Selbstbestimmtes Leben steht im Vordergrund. Es gibt regelmäßige Dienstleistungen wie Zimmerreinigung oder Versorgung mit Speisen. Im Altenpflegeheim gibt es eine ausgeprägte Pflege der pflegebedürftigen Senioren.

Die Betreiber

Diese Einrichtungen werden häufig von Trägern des Kreises oder der Gemeinde betrieben. Daneben gibt es karitative, kirchliche sowie privatwirtschaftliche Betriebe, die verschiedene wirtschaftliche Ziele verfolgen.

Die staatlichen oder gemeinnützigen Träger bekommen für den Bau von Altenpflege- oder Altenwohnheimen oft günstige Darlehen oder öffentliche Zuschüsse. Private Einrichtungen werden kaum gefördert. Eine behördliche Stelle setzt einen täglichen Vergütungssatz pro Bewohner fest (getrennt nach Wohnungskosten, Verpflegungs- und Betreuungskosten in Tagespauschalen). Die Bewohner zahlen mit ihrer Rente und über die Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung.

Der Begriff Altersheim wird nicht gern genutzt, da er nach Abschiebung klingt. Gern werden stattdessen Bezeichnungen wie Seniorenresidenz oder Seniorenwohnpark verwendet. Außerdem gibt es auch junge Menschen, die nach schweren Krankheiten oder Unfällen eine permanente Pflege benötigen und auf Dauer in einer Pflegeeinrichtung leben. Somit passt der Name Pflegeheim besser, da ja nicht nur Alte in diesen Einrichtungen wohnen.

Viele Senioren bevorzugen es, ihren letzten Lebensabschnitt so gut wie möglich selbstbestimmt zu verbringen. Sie wählen häufig das betreute Wohnen für sich. Im besten Fall sind die Gebäude und Siedlungen mit barrierefreien Seniorenwohnungen ausgestattet. Betreutes Wohnen ist kein geschützter Begriff, daher gibt es bei diesen Einrichtungen erhebliche Unterschiede. Ältere und zum Teil chronisch erkrankte Bewohner erhalten eine regelmäßige oder bedarfsgerechte Betreuung durch ambulante Pflegedienste, wenn die Pflegebedürftigkeit leicht oder vorübergehend ist. Die Leistungen erfolgen durch gemeinnützige oder private ambulante Pflegedienste und können als Einzelposten oder als pauschales Gesamtpaket berechnet werden. Häufig werden Einrichtungen des betreuten Wohnens auch von Pflegeheimbetreibern geführt. Sie dienen der Nutzung gemeinsamer Ressourcen.

Ziemlich neu sind die ambulant betreuten WGs, beispielsweise Demenzwohngemeinschaften. Pflegebedürftige Ältere mit körperlichen Einschränkungen erhalten ambulante Betreuung in Wohngemeinschaften für Senioren. Meist ziehen noch agile ältere Menschen in Wohngemeinschaften zusammen, damit sie nicht alleine sind. Wenn ein Bewohner auf Pflege angewiesen ist, wird diese von einem Pflegedienst übernommen.

Es gibt auch Mehrgenerationen-Heime. Die jüngeren Bewohner kümmern sich um die Älteren. Rüstige Senioren können auf die Kinder der Jüngeren aufpassen, wenn diese etwas zu erledigen haben.

Oft ist die Wahl einer Seniorenwohngemeinschaft nicht ganz freiwillig, da das Leben alleine in der bisherigen Wohnung nicht mehr möglich ist. Allerdings ist die Gesellschaft anderer ein Schutz gegen Einsamkeit. So können die Bewohner eines Altersheims Glück und Leid teilen.